Stand: Februar 2016
Änderungen vorbehalten
§ 1 Allgemeines
(1) LINDNER Music - im folgenden Veranstalter genannt
(2) Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich mit dem Veranstalter und dem rechtmäßigen Inhaber der Eintrittskarte zustande. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Käufer bzw. der rechtmäßige Inhaber der Eintrittskarte die allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend AGB genannt - des Veranstalters an und verzichtet auf die Geltendmachung eigener AGB.
§ 2 Eintrittskarte
(1)
Es gelten ausschließlich die vom Veranstalter genannten Preise. Im
Eintrittspreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
(2) Die Bestellung von Eintrittskarten kann telefonisch, schriftlich, via E-Mail sowie persönlich vorgenommen werden. Mit der Bestellung bietet der Käufer den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag wird erst mit der Bestätigung der Bestellung und des Gesamtpreises durch den Veranstalter geschlossen.
(3) Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung zum angegebenen Datum. Beim Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert die Karte ihre Gültigkeit.
(4) Eine Stornierung oder terminliche Umbuchung der Eintrittskarte ist grundsätzlich nicht möglich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Kulanzfällen Umbuchungen anzubieten.
(5) Dem Veranstalter bleibt die Verlegung der Veranstaltung vorbehalten. Rücknahme der Karten bei Verlegung der Veranstaltung ist nur bis zu einem Kalendertag vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich. Im Übrigen ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
(6) Sollte der Besuch am Veranstaltungstag nicht angetreten werden, so verfällt die Eintrittskarte. Im Fall eines Verlustes der Eintrittskarte wird durch den Veranstalter kein Ersatz geleistet. Im Falle des Verlustes der Eintrittskarte sind Schadensersatz-, Verhinderungs-, Wandlungs- und Rückabwicklungsansprüche ausgeschlossen.
(7) Wird die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt, erhält der rechtmäßige Karteninhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er die Karte auch erworben hat.
(8) Werden vom Kunden bestimmte Plätze gewünscht, wird der Veranstalter bemüht sein, ihm diese Karten zu beschaffen, sollten diese bereits vergriffen sein, erhält der Kunde Karten in möglichst gleichwertiger Kategorie und Position.
(9) Gutscheine : Bei
Gutscheinen für eine bestimmte Veranstaltung gelten grundsätzlich die
selben Bedingungen wie bei regulären Eintrittskarten. Gutscheine müssen
aller spätestens vor Betreten der Veranstaltung in Eintrittskarten
umgetauscht werden. Eine Barablöse ist absolut ausgeschlossen.
Im
besonderen Fall von Gutscheine die für einen bestimmten Wert und nicht
für eine bestimmte Veranstaltung ausgestellt wurden, gilt:
Eine
Barablöse ist nicht möglich. Der Gutschein muss unter einmal eingelöst
werden, eine Aufteilung auf mehrere Veranstaltungen ist nur möglich wenn
dies im Voraus über das Büro des Veranstalters abgeklärt und reserviert
wird. Die Auszahlung eines eventuellen Restbetrages zwischen Wert des
Gutscheines und dem Preis der eingelösten Karten ist nicht möglich.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Zahlungsbedingungen des Reservierungsbüros des
Veranstalters sowie der angeschlossenen Vorverkaufssysteme, die bei der
Bestellung dem Käufer mitgeteilt werden.
(2) Bei Kartenkauf auf Rechnung oder per Lastschrift wird nach Zahlungseingang die Eintrittskarte, je nach Vereinbarung an der Abendkassa hinterlegt, oder an den Käufer versandt.
(3) Die Eintrittskarte ist vom Käufer nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Reklamationen sind vom Käufer binnen 3 Tagen nach Erhalt der Eintrittskarte beim Veranstalter geltend zu machen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung der Eintrittskarten ist der Veranstalter berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen und dem Käufer bzw. rechtmäßigen Inhaber der Eintrittskarte den Zutritt zur Veranstaltung zu untersagen.
(5) Für den Fall, dass der Käufer die Eintrittskarte nicht bis jeweils 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin bezahlt hat, kann der Veranstalter die Eintrittskarten anderweitig veräußern.
§ 4 Gewährleistung und Schadensersatz
(1)
Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter jeglicher Art sind
ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter
oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt
wurden. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und
Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind auf
das negative Interesse beschränkt.
(2) Im Falle der Überbuchung bzw. dem Abbruch der Veranstaltung aus
vom Veranstalter zu vertretenden Gründen ist der Veranstalter nach
seiner Wahl zur Erstattung des Eintrittspreises oder zur Erteilung einer
Eintrittskarte für einen anderen gleichwertigen Veranstaltungstag
innerhalb der Spielzeit berechtigt. Dies gilt nicht für Fälle höherer
Gewalt, oder Unwetter.
(3) Programmänderung oder der Austausch von einzelnen Künstlern oder Artisten behält sich der Veranstalter vor. Eintrittspreisminderungen sind dadurch nicht gerechtfertigt.
§ 5 Verkehrssicherungspflichten und Haftung
(1) Der rechtmäßige Inhaber der Eintrittskarte hat Anweisungen von
Mitarbeitern des Veranstalters während der Show Folge zu leisten. Es ist
die Hausordnung des Veranstalters zu beachten.
(2) Für eine vom rechtmäßigen Inhaber der Eintrittskarte verursachte Beschädigung am Inventar des Veranstalters haftet der Verursacher.
(3) Für vom rechtmäßigen Inhaber der Eintrittskarten mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.
(4) Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist
untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis aus dem
Veranstaltungshaus. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände
vorgenannter Art vorläufig in Besitz zu nehmen und übernimmt dafür keine
Haftung oder garantiert die Rückerstattung.
Regenschirme: Auf Grund
von Sichtbehinderung sowie der Verletzungsgefahr anderer Besucher, ist
die Mitnahme von Schirmen in das Veranstaltungsareal prinzipiell nicht
erlaubt.
§ 6 Datenschutz
(1) Der Veranstalter bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung
der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten
werden vom Veranstalter in den für die Begründung, Ausgestaltung oder
Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben,
verarbeitet und genutzt. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an
vom Veranstalter mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte
zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um den übernommenen
Vertragsverpflichtungen nachzukommen.
(2) Solange der Käufer nicht widerspricht, kann der Veranstalter die erhaltenen Daten zur Beratung sowie Werbung für eigene Zwecke verarbeiten und nutzen, die Einwilligung durch den Käufer ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerruflich.
§ 7 Rechte
(1) Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den
Veranstalter darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, im Rahmen
der Veranstaltung Bild- und Videoaufnahmen des Inhabers der Eintrittskarte, die
über die Widergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen,
zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie
in audiovisuellen Medien zu nutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich
und räumlich unbeschränkt.
(2) Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras ist nicht gestattet. Das Fotografieren und Aufzeichnen der Show ist verboten. Rechte an der Show und der Gestaltung stehen allein dem Veranstalter zu. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter Schadensersatzrechte vor. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
§ 8 Schlussklauseln
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden,
so bleibt der Vertrag im übrigen gleichwohl gültig. In einem solchen
Fall ist die ungültige Bestimmung dieser AGB so umzudeuten oder zu
ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck erreicht werden kann.
(2) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Schwaz.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist A-6130 Schwaz.